AGB

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Alecsa Hotel Betriebsgesellschaft mbH abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrages) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.4. Leistungen und Tarife werden von der Direktion frei festgelegt und können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.5. Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen oder in Konferenzräumen des Hotels hinterlassen hat. Für Wertgegenstände, die frei im Zimmer liegen bleiben, wird keine Haftung übernommen. Ein Hotelsafe steht an der Rezeption zur Verfügung.

6. Reservierte Funktionsräume stehen dem Auftraggeber nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Direktion.

7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines Dritten, so haften beide als Gesamtschuldner.

8. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Jede Rechnung ist ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung.

9. In den folgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wurde. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste, die Miete für Konferenzräume und die Bewirtung beinhalten. – Sechs Wochen vor Anreise ist die kostenfreie Stornierung der gebuchten Leistung möglich. Bei späteren Stornierungen verpflichtet sich der Hotelier nach Treu und Glauben, die nicht in Anspruch genommenen Zimmer
anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Für Übernachtungen beträgt die Einsparung 20 %. – Wird bei der Reservierung des Zimmers keine Ankunftszeit angegeben, so kann der Hotelier ab 18.00 Uhr über das Zimmer verfügen. In diesem Fall erlischt der Schadensersatzanspruch gegen den Hotelier.

10. Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat belastet.

11. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, bedarf es zu Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu Berechnen.

12. Das Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellnahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihm geschuldet werden, in Form von Anzahlung, Abschlagszahlung oder Gesamtzahlung, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind.

13. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden;  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

14. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schrifterfordernis.

15. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten ist.

16. Der Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, 6. Februar 2006

 

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